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   BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06   

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https://dejure.org/2007,17153
BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06 (https://dejure.org/2007,17153)
BFH, Entscheidung vom 25.10.2007 - VII B 293/06 (https://dejure.org/2007,17153)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - VII B 293/06 (https://dejure.org/2007,17153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 76; ; AO § 268; ; AO § 278 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2
    Sachaufklärungsrüge; Divergenz

  • datenbank.nwb.de

    Durchbrechung der durch Aufteilung der Steuerschuld erreichten Beschränkung der Vollstreckung; mangelnde Sachaufklärung; Vorliegen einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen und die Zuwendung einer Vermögensposition i.S.d. § 278 Abs. 2 Abgabenordnung (AO); Differenzierung zwischen zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Zuordnung von Wirtschaftsgütern; Steuerliche Anerkennungsfähigkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.1995 - II R 45/92

    Bei der erbschaftsteuerrechtlichen Beurteilung von Nachlaßverbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06
    b) Außerdem meint der Kläger, das FG habe den Rechtssatz aufgestellt, die steuerlichen Beurteilungsgrundsätze zur Wirksamkeit beziehungsweise Anerkennungsfähigkeit eines zwischen nahen Angehörigen geschlossenen Darlehensvertrages seien über das Ertragsteuerrecht hinaus auch auf andere materiell und verfahrensrechtliche steuergesetzliche Regelungen anwendbar und setze sich damit in Widerspruch zur Entscheidung des BFH vom 25. Oktober 1995 II R 45/92 (BFHE 178, 459, BStBl II 1996, 11).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06
    Die Würdigung von Tatsachen ist dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen der Entscheidung über die Zulassung der Revision entzogen (z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06
    Zur Darlegung dieser Zulassungsvoraussetzung ist zumindest der schlüssige Vortrag erforderlich, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig ist, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über eine bestimmte Rechtsfrage zu verhindern (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 16.01.2007 - X B 5/06

    Versorgungsvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06
    Da demnach nicht allein die beanstandete --nach Auffassung des Klägers von der anderer Gerichte abweichende-- Rechtsauffassung des FG das Urteil insoweit trägt, hätte der Kläger zusätzlich darlegen müssen, dass auch hinsichtlich der alternativen Begründung ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 X B 5/06, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 06.02.2007 - X B 89/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Versorgungsausgleich

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06
    Zur ordnungsgemäßen Darlegung dieses Zulassungsgrundes hätte der Kläger ausführen müssen, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Februar 2007 X B 89/06, BFH/NV 2007, 958).
  • BFH, 27.02.2006 - III B 170/05

    Kindergeld: Kinder mit überwiegendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

    Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06
    Der Kläger setzt seine rechtliche Beurteilung --insbesondere, dass die Ehefrau des Klägers mit dem Grundstückskaufvertrag noch keine im Rahmen des § 278 Abs. 2 AO relevante Vermögensposition erworben habe-- derjenigen des FG entgegen, ohne damit jedoch einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung zu rügen, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090, m.w.N.).
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